07 🌍 Aufbewahrung von Daten

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Aufbewahrungsdauern

Im Grunde gibt es fΓΌr alle ADVOKAT Online Dienste die folgenden Aufbewahrungsdauern:

β–Ή Journal

ADVOKAT Online speichert alle Abfragen / Transaktionen im Journal. Nachfolgend sind die Aufbewahrungsdauern dokumentiert.

Datenart

Dauer

Details

Datenart

Dauer

Details

Dateien

90 Tage

AuszΓΌge (z.B. GB, FB), AktenstΓΌcke aus EAkt-Abfragen, AnhΓ€nge von ERV-Nachrichten

Vertragsleistung: Bereithaltung zur neuerlichen Abholung β†’ Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (VertragserfΓΌllung) iVm Β§ 1486 ABGB

VollstΓ€ndiger Journal-Eintrag

3 Jahre
(1 Jahr sichtbar)

Ein vollstΓ€ndiger Journal-Eintrag enthΓ€lt alles, was nΓΆtig ist, um den Journal-Eintrag in ADVOKAT Online ΓΆffnen und anzeigen zu kΓΆnnen. Dies ist auch dann mΓΆglich, wenn die zugehΓΆrigen Dateien bereits nicht mehr vorhanden sind.

Nach einem Jahr werden die Daten archiviert und sind nicht mehr via ADVOKAT Online zugreifbar.

Kurze VerjΓ€hrungsfrist zur Abwehr von Schadenersatz-/GewΓ€hrleistungsansprΓΌchen β†’ Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (VertragserfΓΌllung) iVm Β§ 1486 ABGB

  • Die Detaildaten werden auch fΓΌr die Rechnungserstellung (monatlich im Nachhinein) benΓΆtigt. Die Aufbewahrung muss lang genug sein, um das zu gewΓ€hrleisten.

Speziell fΓΌr ERV:

  • Β§ 2 Abs. 7 ERV-Verordung 2021
    "Die Übermittlungsstelle hat den Zeitpunkt, an dem die Erledigung in den elektronischen Verfügungsbereich der empfangenden Person gelangt ist, zu protokollieren und der Bundesrechenzentrum GmbH zu übermitteln. Die Übermittlungsstelle hat den Zeitpunkt, an dem die Erledigung von der empfangenden Person tatsÀchlich übernommen wurde, zu protokollieren. Die Protokolle sind drei Jahre aufzubewahren. [...]"

  • Punkt 4.7. Lastenheft ERV (Rz 22) iVm Dienstleistungskonzessionsvertrag 2019
    "Der KonzessionΓ€r hat sΓ€mtliche KommunikationsvorgΓ€nge im ERV mit Zeitpunkt, Message-ID und Art der Message (Eingaben, Erledigungen, Aktenzeichen-Informationen und Zustellnachweise) zu protokollieren. Protokolle sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. [...]"

  • Zu protokollierende Zeitpunkte bei Übermittlung einer ERV- Stand 1.4.2011.pdf

Reduzierter Journal-eintrag

7 Jahre

Alle fΓΌr die Verrechnung relevanten Daten (Zeitpunkt, Produkt, Kosten).

Rechtspflicht fΓΌr verrechnungsrelevante Daten β†’ Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm Β§ 132 BAO

Speziell fΓΌr ERV:

  • Punkt 4.15. Schnittstellenbeschreibung Übermittlungsstellen - Teilnehmer
    "FΓΌr Protokolldaten gibt es keine Mindestspeicherfrist."