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07 🌍 Aufbewahrung von Daten

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Aufbewahrungsdauern

Im Grunde gibt es für alle ADVOKAT Online Dienste die folgenden Aufbewahrungsdauern:

▹ Journal

ADVOKAT Online speichert alle Abfragen / Transaktionen im Journal. Nachfolgend sind die Aufbewahrungsdauern dokumentiert.

Datenart

Dauer

Details

Datenart

Dauer

Details

Dateien

90 Tage

Auszüge (z.B. GB, FB), Aktenstücke aus EAkt-Abfragen, Anhänge von ERV-Nachrichten

Vertragsleistung: Bereithaltung zur neuerlichen Abholung → Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) iVm § 1486 ABGB

Vollständiger Journal-Eintrag

3 Jahre

Ein vollständiger Journal-Eintrag enthält alles, was nötig ist, um den Journal-Eintrag in ADVOKAT Online öffnen und anzeigen zu können. Dies ist auch dann möglich, wenn die zugehörigen Dateien bereits nicht mehr vorhanden sind.

Nach einem Jahr werden die Daten jedoch archiviert und sind nicht mehr via ADVOKAT Online zugreifbar.

Kurze Verjährungsfrist zur Abwehr von Schadenersatz-/Gewährleistungsansprüchen → Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) iVm § 1486 ABGB

  • Die Detaildaten werden auch für die Rechnungserstellung (monatlich im Nachhinein) benötigt. Die Aufbewahrung muss lang genug sein, um das zu gewährleisten.

Speziell für ERV:

  • § 2 Abs. 7 ERV-Verordung 2021
    "Die Übermittlungsstelle hat den Zeitpunkt, an dem die Erledigung in den elektronischen Verfügungsbereich der empfangenden Person gelangt ist, zu protokollieren und der Bundesrechenzentrum GmbH zu übermitteln. Die Übermittlungsstelle hat den Zeitpunkt, an dem die Erledigung von der empfangenden Person tatsächlich übernommen wurde, zu protokollieren. Die Protokolle sind drei Jahre aufzubewahren. [...]"

  • Punkt 4.7. Lastenheft ERV (Rz 22) iVm Dienstleistungskonzessionsvertrag 2019
    "Der Konzessionär hat sämtliche Kommunikationsvorgänge im ERV mit Zeitpunkt, Message-ID und Art der Message (Eingaben, Erledigungen, Aktenzeichen-Informationen und Zustellnachweise) zu protokollieren. Protokolle sind mindestens drei Jahre aufzubewahren. [...]"

  • Zu protokollierende Zeitpunkte bei Übermittlung einer ERV- Stand 1.4.2011.pdf

Reduzierter Journal-eintrag

7 Jahre

Alle für die Verrechnung relevanten Daten (Zeitpunkt, Produkt, Kosten).

Rechtspflicht für verrechnungsrelevante Daten → Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm § 132 BAO

Speziell für ERV:

  • Punkt 4.15. Schnittstellenbeschreibung Übermittlungsstellen - Teilnehmer
    "Für Protokolldaten gibt es keine Mindestspeicherfrist."

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