07 🌍 Aufbewahrung von Daten
Aufbewahrungsdauern
Im Grunde gibt es für alle ADVOKAT Online Dienste die folgenden Aufbewahrungsdauern:
▹ Journal
ADVOKAT Online speichert alle Abfragen / Transaktionen im Journal. Nachfolgend sind die Aufbewahrungsdauern dokumentiert.
Datenart | Dauer | Details |
---|---|---|
Dateien | 90 Tage | Auszüge (z.B. GB, FB), Aktenstücke aus EAkt-Abfragen, Anhänge von ERV-Nachrichten Vertragsleistung: Bereithaltung zur neuerlichen Abholung → Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) iVm § 1486 ABGB |
Vollständiger Journal-Eintrag | 3 Jahre | Ein vollständiger Journal-Eintrag enthält alles, was nötig ist, um den Journal-Eintrag in ADVOKAT Online öffnen und anzeigen zu können. Dies ist auch dann möglich, wenn die zugehörigen Dateien bereits nicht mehr vorhanden sind. Nach einem Jahr werden die Daten jedoch archiviert und sind nicht mehr via ADVOKAT Online zugreifbar. Kurze Verjährungsfrist zur Abwehr von Schadenersatz-/Gewährleistungsansprüchen → Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) iVm § 1486 ABGB
Speziell für ERV:
|
Reduzierter Journal-eintrag | 7 Jahre | Alle für die Verrechnung relevanten Daten (Zeitpunkt, Produkt, Kosten). Rechtspflicht für verrechnungsrelevante Daten → Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm § 132 BAO Speziell für ERV:
|
Related content
Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx