02 ๐ŸŒ Zeitpunkte, Zustellung & Fristenlauf

รœberblick

Mit dem Senden und Empfangen von ERV-Nachrichten werden Fristen ausgelรถst, gewahrt oder versรคumt.
Wann eine ERV-Nachricht als zugestellt gilt, ist daher von entscheidender Bedeutung.

Nachverfolgung (Sendebericht)

Jede versendete ERV-Nachricht kann รผber den Sendebericht nachverfolgt werden.

  • Nachricht im ERV-Programm erstellt
    Laut ERV-Programm wurde die ERV-Nachricht zu diesem Zeitpunkt erstellt.

  • Nachricht am ADVOKAT Server eingelangt
    Die Nachricht ist formell korrekt und wurde daher vom ADVOKAT Server akzeptiert.
    Falls die Nachricht formell nicht korrekt ist (z.B. Angabe ungรผltiger Werte, Fehlen notwendiger Informationen), wird die Annahme abgelehnt.

  • Prรผfung am ADVOKAT Server
    Die Nachricht erfรผllt alle Anforderungen fรผr die jeweilige Nachrichtenart (z.B. Mahnklage, Exekutionsantrag und GB-Gesuch).
    Falls eine Regel verletzt ist, wird die Nachricht nicht an das BRZ weitergeleitet sondern es wird ein Fehlernachweis ausgestellt, der vom ERV-Programm abgeholt wird.
    Das aufgetretene Problem wird angezeigt.

  • Nachricht beim BRZ eingelangt (bzw. bei der รœbermittlungsstelle des Empfรคngers)
    Die Nachricht ist formell korrekt und wurde daher vom BRZ akzeptiert.
    Falls die Nachricht formell nicht korrekt ist (z.B. Angabe ungรผltiger Werte, Fehlen notwendiger Informationen), wird die Annahme abgelehnt.
    In diesem Fall stellt der ADVOKAT Server einen Fehlernachweis aus, der vom ERV-Programm abgeholt wird.
    Das aufgetretene Problem wird angezeigt.

    In Ausnahmefรคllen kann es sein, dass bei diesem Schritt als Zeitpunkt โ€œunbekanntโ€ angezeigt wird. Dies ist der Fall, wenn die รœbertragung technisch nicht sauber abgeschlossen werden konnte (Verbindung reiรŸt im letzten Moment ab), diese aber trotzdem funktioniert hat.

  • Prรผfung beim BRZ (bzw. bei der รœbermittlungsstelle des Empfรคngers)
    Die Nachricht erfรผllt alle Anforderungen fรผr die jeweilige Nachrichtenart (z.B. Mahnklage, Exekutionsantrag und GB-Gesuch).
    Falls eine Regel verletzt ist, wird die Nachricht nicht fรผr den Empfรคnger (z.B. Gerichte, gegnerische Anwรคlt/innen) bereitgestellt sondern es wird ein Fehlernachweis ausgestellt, der zunรคchst vom ADVOKAT Server und in weiterer Folge vom ERV-Programm abgeholt wird.
    Das aufgetretene Problem wird angezeigt.

  • Zustellnachweis abgeholt / Fehlernachweis abgeholt
    Der Nachweis wurde vom ERV-Programm abgeholt.
    Wenn die Zustellung erfolgreich war, wird "Zustellnachweis abgeholt" angezeigt.
    Wenn die Zustellung gescheitert ist, wird "Fehlernachweis abgeholt" angezeigt.

Wenn eine ERV-Nachricht bereits zugestellt ist, wird dies deutlich in grรผn mit Nachricht zugestellt am ... angezeigt.
In der Klammer steht die anwendbare Rechtsnorm, von welcher sich der Zustellzeitpunkt ableitet.

  • In den allermeisten Fรคllen ist ยง 89d GOG die anwendbare Rechtsnorm.

  • Eine Ausnahme davon sind Grundbuch-Eingaben. Bei diesen ist ยง 10 Abs. 2 GUG anzuwenden.

  • Bei Direktzustellungen gibt es keine anwendbare Rechtsnorm.
    Der Zustellzeitpunkt wird mit dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zustellnachweises bei der empfangenden รœbermittlungsstelle festgehalten.
    Dies erfolgt unmittelbar nach positiver Prรผfung der ERV-Nachricht durch die empfangende รœbermittlungsstelle.

Solange die Zustellung der Nachricht weder erfolgt noch fehlerbedingt nicht erfolgt ist, wird dies in gelb mitย Nachricht in Zustellung angezeigt. In Fรคllen des ยง 89d GOG (Standard fรผr gerichtliche Eingaben) wird der Zeitpunkt der positiven Prรผfung am ADVOKAT Server als reservierter Zustellzeitpunkt angezeigt.
Sofern die Nachricht spรคter auch vom BRZ positiv geprรผft wird, gilt der reservierte Zustellzeitpunkt als tatsรคchlicher Zustellzeitpunkt.

Wenn eine Nachricht nicht zugestellt werden konnte, wird dies deutlich in rot mitย Nachricht nicht zugestellt angzeigt. Direkt darunter wird angezeigt, aus welchem Grund die Zustellung scheiterte und im Sendebericht kann man sehen, an welcher Stelle das Problem aufgetreten ist.

Eine ERV-Nachricht wird entweder an das Bundesrechenzentrum (BRZ) oder eine ERV-รœbermittlungsstelle weitergeleitet.
Das hรคngt ab von der in Anspruch genommenen ERV-Anwendung (z.B. Grundbuch) und dem angegebenen Empfรคnger (z.B. ein Gericht, ein Rechtsanwalt).

Es gibt folgende รœbermittlungsstellen:

  • ADV ... ADVOKAT Unternehmensberatung Greiter & Greiter GmbH

  • MANย ... MANZยดsche Verlags- und Universitรคtsbuchhandlung GmbH

  • UVS ... UVST Datendienste GmbH

  • WEN ... EDV-Technik Dipl-Ing. WENT GmbH

  • OGZ ... ร–sterreichische Gesellschaft fรผr Information und Zusammenarbeit im Notariat Gesellschaft m.b.H.

Dieser Abschnitt beschreibt die rechtlich relevanten Zeitpunkte im ERV und deren rechtliche Einordnung.

Es gibt im ERV drei Zeitpunkte, die rechtlich besonders beachtlich sind.

Zeitpunkt

Beschreibung

Zeitpunkt

Beschreibung

รœbernommen

Schritt im Sendebericht:
Prรผfung am ADVOKAT Server: ERFOLGREICH

  • Mit Absenden einer ERV-Nachricht wird diese zum ADVOKAT Server รผbertragen.

  • Am ADVOKAT Server wird geprรผft, ob die Nachricht alle allgemeinen Anforderungen des ERV und alle Anforderungen fรผr die jeweilige Nachrichtenart (z.B. Mahnklage, Exekutionsantrag und GB-Gesuch) erfรผllt.

  • Falls dem so ist, gilt die Nachricht als "zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH รผbernommen" (gemรครŸ ยง 89d Abs. 1 zweiter Satz GOG).

  • Dieser Zeitpunkt ist der rechtliche Zustellzeitpunkt fรผr alle ERV-Nachrichten, die unmittelbar oder mittelbar in den Anwendungsbereich des ยง 89d GOG fallen, jedoch mit der aufschiebenden Bedingung, dass die Nachricht letztlich auch beim BRZ einlangt und die Prรผfung dort erfolgreich verlรคuft (siehe sogleich).

Angebracht

Schritt im Sendebericht:
Prรผfung beim BRZ: ERFOLGREICH

  • Die "zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH รผbernommene" ERV-Nachricht wird an das BRZ weitergeleitet.

  • Das BRZ prรผft, ob die Nachricht alle allgemeinen Anforderungen des ERV und alle Anforderungen fรผr die jeweilige Nachrichtenart (z.B. Mahnklage, Exekutionsantrag und GB-Gesuch) erfรผllt.

  • Falls dem so ist, gilt die Nachricht als "bei Gericht angebracht" (gemรครŸ ยง 89d Abs. 1 GOG) bzw. als "zur Gรคnze beim Gericht eingelangt" (gemรครŸ ยง 10 Abs. 2 erster Satz GUG).

  • Ab diesem Zeitpunkt kann die Nachricht von der empfangenden Stelle abgerufen werden.

  • Bei Direktzustellungen tritt die empfangende รœbermittlungsstelle an die Stelle des BRZ.

Zeitpunkt

Beschreibung

Zeitpunkt

Beschreibung

Bereitgestellt

wird im Logbuch angezeigt

  • Sobald eine ERV-Nachricht vom BRZ (oder der sendenden รœbermittlungsstelle) am ADVOKAT Server einlangt, wird diese auf Korrektheit geprรผft (technisches Format, Einhaltung der Geschรคftsregeln).

  • Sobald die Korrektheit der ERV-Nachricht feststeht, wird die Nachricht als zur Abholung bereitgestellt.

  • Dieser Zeitpunkt entspricht dem "Einlangen in den elektronischen Verfรผgungsbereich des Empfรคngers" (gemรครŸ ยง 89d Abs. 2 GOG).

  • Ab diesem Zeitpunkt kann die ERV-Nachricht (Rรผckverkehr) abgeholt werden.

  • Ein Hinverkehr-Schriftsatz gilt als eingebracht, sobald dieser zur Gรคnze bei Gericht eingelangt ist ("Angebracht").

  • Achtung: Antragsgruppe
    Wenn mehrere Hinverkehr-Schriftsรคtze als Antragsgruppe (Antragscontainer) gemeinsam eingebracht werden, ist die Regelung desย ยง 10 Abs. 2 zweiter Satz GUG beachten:
    "Werden zeitlich unmittelbar anschlieรŸend mehrere Eingaben eingebracht, so kann der Einbringer erklรคren [durch Einbringung als Antragsgruppe; Anm.], dass diese Eingaben gleichzeitig oder in einer bestimmten Reihenfolge bei Gericht als eingelangt anzusehen sind. Die Erklรคrung wird wirksam, wenn und sobald die Daten aller Eingaben bei Gericht eingelangt sind."

  • ยง 10 Abs. 2 GUG

  • ยง 449 Geo

  • ยง 11 Abs. 2 ERV 2021 Verordung

  • Manche Verwaltungsbehรถrden nehmen am ERV als "normale" ERV-Teilnehmer (im Wege der Direktzustellung) oder als sogenannte "Direktteilnehmer" (im Wege der allgemeinen ERV-รœbermittlung) teil.
    Einbringungen an diese und Zustellungen durch diese kรถnnen daher via ERV erfolgen.

  • GemรครŸ ยง 13 Abs. 5 AVG sind die Behรถrden "nur wรคhrend der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgerรคte empfangsbereit zu halten", wobei die "Amtsstunden [...] im Internet bekanntzumachen" sind.

  • GemรครŸ ยง 33 Abs. 3 AVG werden "Die Tage von der รœbergabe an einen Zustelldienst im Sinne des ยง 2 Z 7 des Zustellgesetzes zur รœbermittlung an die Behรถrde bis zum Einlangen bei dieser (Postlauf) [..] in die Frist nicht eingerechnet.", womit der ERV jedoch nicht angesprochen ist. Ob hier das unbeabsichtigte Fehlen einer entsprechenden Regelung fรผr den ERV (Regelungslรผcke) angenommen werden kann, die mittels Analogie geschlossen werden dรผrfte ("รœbergabe an einen Zustelldienst" = "รœbergabe an die รœbermittlungsstelle iSd ยง 89d zweiter Satz GOG"), ist fraglich, wรคre aber naheliegend.

    • Was spricht fรผr das Bestehen einer Regelungslรผcke?

      • ยง 33 Abs. 3 AVG trat am Mar 1, 2013 in Kraft.
        Zu diesem Zeitpunkt definierte der ยง 2 Z 7 ZustG den Begriff "Zustelldienst" so:
        ein Universaldienstbetreiber (ยง 3 Z 4 PMG);

      • ยง 2 Z 7 ZustG wurde am Apr 13, 2017 aktualisiert und definiert den Begriff "Zustelldienst" nun so:
        "ein Universaldienstbetreiber (ยง 3 Z 4 PMG) sowie ein Zustelldienst im Anwendungsbereich des 3. Abschnitts;"

      • Daher konnte bei der Fassung des ยง 33 Abs. 3 AVG noch nicht auf kรผnftige elektronische Wege Bedacht genommen werden. In Anlehnung an andere (aktualisierte) Verfahrensbestimmungen (z.B. fรผr VfGH, VwGH, BVwG), welche bereits auf elektronische Wege Bedacht nehmen und welche den ERV explizit einschlieรŸen und im Sinne des ยง 89d GOG zur Anwendung bringen, ist eine einschlรคgige Interpretation des รคlteren ยง 33 Abs. 3 AVG naheliegend.

    • Im bejahenden Fall (Analogieschluss) wรผrden auch hier die allgemeinen Regeln gelten

    • Im verneinenden Fall (keine Analogie) ist die รœbergabe an die รœbermittlungsstelle iSd ยง 89d zweiter Satz GOG nicht der Zeitpunkt des Einlangens bei der Behรถrde sondern erst der Tag, an dem die Nachricht tatsรคchlich einlangt, jedoch nur dann, wenn dies innerhalb der Amtsstunden erfolgt, ansonsten erst am nรคchsten Tag, an welchem die betreffende Behรถrde Amtsstunden hat.

  • ยง 1 ZustG, ยง 3 ZustG, ยง 28 ZustG

  • ยง 13 AVG

  • ยง 33 Abs. 3 AVG

  • VwGVG

  • ยง 28 ZustG, Elektronische Zustellung

  • etc.

  • Die Direktzustellung ist das Senden einer Nachricht an eine*n Emfรคnger*in, welche*r kein Gericht und keine Behรถrde ist (z.B. von Anwรคltin zu Anwalt).
    Fรผr solche Fรคlle gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen (ยงยง 861ff ABGB).

    • "Zugegangenย ist eine Willenserklรคrung, wenn sie so in den Machtbereich des Geschรคftspartners (Anerklรคrten / Adressaten) gelangt ist, dass dieser sich von ihr Kenntnis verschaffen kann (!).
      Es kommt also nicht darauf an, dass sich der Anerklรคrte tatsรคchlich Kenntnis verschafft hat! Es muss nur nach derย Verkehrsanschauungย die Mรถglichkeit dazu bestehen.
      ...
      Wer sich auf den Zugang einer Willenserklรคrung beruft, hat dies zu beweisen, ihn trifft die Beweislast." (uibk.ac.at - Zivilrecht Online, abgerufen am Mar 30, 2023)

    • Bei Direktzustellungen gibt es - so wie auch bei allen anderen ERV-Nachrichten - einen Zustellnachweis.
      Dieser ist unserer Ansicht nach ein tauglicher Beweis รผber den Zugang.

  • Jeder Teilnehmer kann im ERV temporรคre Abwesenheiten hinterlegen.
    Dies bewirkt, dass im festgelegten Zeitraum keine Zustellung von ERV-Nachrichten an den Teilnehmer mehr mรถglich ist.

  • Sofern der ERV-Teilnehmer mit dem Anzeigemodul (eZustellung) gekoppelt ist, gilt die temporรคre Abwesenheit im ERV automatisch auch im Anzeigemodul (eZustellung).

  • Es gibt keine Definition einer Hรถchstdauer fรผr temporรคre Abwesenheiten.

  • Unter Umstรคnden kann es - auch abhรคngig vom Absender - ersatzweise zu anderen Zustellversuchen kommen (z.B. postalisch).

  • ยง 1 ZustG, ยง 3 ZustG, ยง 28 ZustG (elektronische Zustellung via ERV)

  • ยง 89a Abs. 3 GOG (wenn Zustellung via ERV nicht mรถglich, dann elektronische Zustellung via Zustelldienst)

  • ยง 28b Abs. 2 letzter Satz ZustG (temporรคre Abwesenheit im Zustelldienst)
    Auszug aus den erlรคuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage:
    "Ein Teilnehmer hat die Mรถglichkeit, sich vorรผbergehend abwesend zu melden. Dadurch erhรคlt er fรผr diesen Zeitraum keine elektronischen Zustellungen/Zusendungen mehr. Damit ist jedoch keine Abwesenheit von einer (physischen) Abgabestelle verbunden, wodurch Sendungen an den Wohnsitz weiterhin mรถglich sind bzw. nach anderweitigen Reglungen Abwesenheitsmeldungen zusรคtzlich zu erfolgen haben."

  • 34 Abs. 1 ZustG (Prรผfung der temporรคren Abwesenheit und Rรผckmeldung an die/den Absender/in)

Im ERV kann es zu "Downtimes" (Nicht-Verfรผgbarkeit von Teilen der Systeme) kommen.
Mรถgliche Grรผnde dafรผr sind:

  • RegelmรครŸige Wartungsfenster beim BRZ

  • Stรถrungen beim BRZ, bei ADVOKAT oder einer anderen รœbermittlungsstelle (bei Direktzustellungen)

  • Stรถrungen in der Internet-Infrastruktur

  • Umstellungen im ERV (Inbetriebnahme neuer ERV-Versionen)

Wรคhrend einer Downtime kann eine ERV-Nachricht nicht zugestellt werden.

In den meisten Fรคllen dauern Downtimes aber nur wenige Minuten oder sehr selten auch Stunden.

Die meisten Downtimes sind Wartungsfenster beim BRZ und Umstellungen beim BRZ.
Wรคhrend dieser Vorgรคnge bleibt jedoch der ADVOKAT Server erreichbar.

Sie kรถnnen daher ERV-Nachrichten senden und diese werden am ADVOKAT Server geprรผft und - sobald das BRZ wieder online ist - weitergeleitet.

In den allermeisten Fรคllen (Anwendbarkeit des ยง 89d Abs. 1 zweiter Satz GOG ist gegeben), wird damit der Zustellzeitpunkt mit dem Einlangen am ADVOKAT Server und der positiven Prรผfung der Nachricht reserviert.
Sofern die Nachricht dann auch vom BRZ akzeptiert wird, kommt der reservierte Zustellzeitpunkt zur Anwendung.

Anmerkung: Umstellungen im ERV werden von uns so abgehandelt, um Sie mรถglichst bei der Wahrung von Fristen zu unterstรผtzen:

  1. Einstellung der Annahme von Nachrichten und Einstellung der Weiterleitung von Nachrichten an das BRZ

  2. Aktualisierung des ERV-Systems am ADVOKAT Server

  3. Wiederaufnahme der Annahme von Nachrichten
    โ†’ ab diesem Zeitpunkt kann der Zustellzeitpunkt gem. ยง 89d Abs. 1 zweiter Satz GOG reserviert werden

  4. Warten bis zum Abschluss der Umstellung beim BRZ

  5. Wiederaufnahme der Weiterleitung an das BRZ

Die Punkte 1 bis 3 dauern in der Regel ca. 15-30 Minuten.

Die Punkte 3 bis 5 dauern in der Regel mehrere Stunden oder sogar Tage.

Wie oberhalb beschrieben kann es vorkommen, dass die Zustellung einer ERV-Nachricht lรคngere Zeit (Stunden oder sogar Tage) in Anspruch nimmt.
Es ist auch nicht auszuschlieรŸen, dass die Nachricht letzten Endes nicht zugestellt werden kann.
In solchen Fรคllen besteht das Risiko, eine Frist zu versรคumen.

Sofern wir Informationen zu Stรถrungen oder Wartungsfenstern haben, kรถnnen Sie diese in ADVOKAT Online durch Klick aufย Elektronischer Rechtsverkehr sehen.

Ein Hinweis-Banner zeigt eine bekannte Stรถrung bzw. ein bekanntes Wartungsfenster an.

Wenn die Zustellung lรคnger dauert und das Risiko einer Fristversรคumnis besteht, ist unserer Meinung nach (unverbindliche Rechtsmeinung!) eine Einbringung auf alternativem Weg zum ERV (z.B. postalische Einbringung) mรถglich.

GemรครŸ ยง 1 Abs. 3 Z 1 ERV-Verordnung kรถnnen Eingaben, die im ERV zu erfolgen hรคtten, auch auf anderem Weg erfolgen, wenn im Einzelfall die technische Mรถglichkeit zur Einbringung im ERV nicht bestanden hat.
In einem solchen Fall muss jedoch das Nicht-Vorliegen der technischen Mรถglichkeiten bescheinigt werden.

Zur Bescheinigung kรถnnte etwa ein Screenshot der Hinweis-Meldung in ADVOKAT Online dienen, aber auch ein Screenshot des Sendeberichts, aus welchem ersichtlich wรผrde, dass einerseits die Zustellung noch im Gange ist und dass andererseits seit dem Sendebeginn schon eine unรผblich lange Zeit verstrichen ist (zum Sendebericht siehe weiter oben).

In weiterer Folge kรถnnen Sie - sollte dies vom Gericht verlangt werden - von uns auch eine Bestรคtigung รผber das Vorliegen einer Stรถrung / eines Wartungsfensters erhalten.
Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an unser โ›‘๏ธ Support-Team.

Wann gilt eine ERV-Nachricht (Schriftsatz) als zugestellt (Zustellzeitpunkt, Fristenlauf)?

Wann gilt eine Rรผckverkehr-Nachricht (Schriftsatz) als zugestellt (Zustellzeitpunkt, Fristenlauf)?

Warum ist meine ERV-Nachricht (Schriftsatz) noch offen (Zustellung lรคuft)? Wie lange dauert das?

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