01 🌍 Kostenfreie Nutzung & Lizenz

ADVOCOM kostenfrei nutzen

ADVOCOM Light-Version (ohne Lizenz)
ADVOCOM kann ohne Lizenz kostenfrei genutzt werden.
Diese Art der Nutzung trifft in der Regel auf von Ihnen eingeladene Kommunikationspartner*innen zu.
Es können keine neuen Kommunikationen (Chats) angelegt werden.

ADVOCOM Vollversion kostenfrei nutzen
Die ADVOCOM Vollversion kann mit bis zu drei Benutzern ebenfalls kostfrei genutzt werden.
Mit dieser Lizenz können neue Kommunikationen (Chats) angelegt und Teilnehmer*innen eingeladen werden.

Lizenz erwerben

Starten Sie zunächst ADVOCOM. Dafür gibt es mehrere Wege:

  • Aus ADVOKAT

     

  • Aus ADVOKAT Online

     

  • Durch Aufruf im Browser

     

Falls Sie noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zuvor anmelden.

Wenn Sie neu bei ADVOCOM sind, werden Sie diesen Hinweis sehen:

Mit Klick auf Wie geht das? gelangen Sie direkt zur Lizenzverwaltung.

Nach Klick auf ADVOCOM verwenden haben Sie die Lizenz freigeschaltet und gelangen automatisch zurück zu ADVOCOM. Nun können Sie die ADVOCOM Vollversion verwenden.

Sie können die Lizenz jederzeit anpassen.

Dies ist über die ADVOCOM-Einstellungen möglich.
Alle Infos dazu finden Sie hier: 01 💬 Überblick & Allgemeines

Auch können Sie die Lizenz via Organisation verwalten administrieren.
Alle Infos dazu finden Sie hier: 01 🌍 Organisation verwalten

Sofern Sie ADVOCOM ohne Lizenz verwenden (Light-Version), gelangen Sie zur Lizenzverwaltung auch über das Schlüssel-Icon.

Der Speicherplatz kann auf 100 GB erweitert werden 📍
Dies kann derzeit noch nicht selbst eingestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unser ⛑️ Support-Team.

Die Benutzeranzahl kann beliebig erweitert werden, indem weitere Benutzer berechtigt werden.
Jeder Benutzer ist quasi ein Postfach, vergleichbar mit mehreren E-Mail-Postfächern.

Wir empfehlen die Einrichtung eines eigenen Benutzers für jede Person, welche ADVOCOM nutzen soll (Anwält*innen, Konzipient*innen, Assistent*inne, ...).
Dadurch ist es möglich, auch organisationsintern zu kommunizieren.
Auch im Falle organisatorischer Veränderungen kann es sehr vorteilhaft sein, dass jede Person ihren eigenen Benutzer hat.

Nach einer Kündigung bleiben die Kommunikationen (Chats) vorhanden.

Jede Kommunikation (Chat) benötigt aber eine*n Inhaber*in mit Lizenz.
Anderenfalls wird die jeweilige Kommunikation (Chat) pausiert.
Ein Senden von Nachrichten ist dann nicht mehr möglich.

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