01 🌍 Teilnahme & Aktivierung

ERV-Pflicht

Die Verwendung des ERV für den formellen Schriftsatzaustausch mit Gerichten und Behörden ist häufig verpflichtend.
Dies gilt gemäß § 89c Abs. 5 GOG z.B. für:

  • Rechtsanwält/innen & Rechtsanwaltskammern

  • Notar/innen

  • Banken und Versicherungen (in der Regel)

  • Diverse Einrichtungen der Sozialversicherung

  • Die Finanzprokuratur

Neben dieser allgemeinen Norm gibt es aber auch eine Reihe von Spezialnormen, welche weitere Verpflichtungen festhalten.

Der ERV-Pflicht unterliegen auch "in Österreich niedergelassene europäische Rechtsanwälte" (gemäß dem Europäischen Rechtsanwaltsgesetz), welchem nicht mit R-Codes sondern mit J-Codes am ERV teilnehmen.
Details zu den verschiedenen Codes sind weiter unten beschrieben.

Meine ERV-Codes

Unter Elektronischer Rechtsverkehr / Rückverkehrssperre & Weiteres / Aktivierung sehen Sie alle ERV-Codes Ihrer Organisation und deren ERV-Teilnahmestatus.

Wenn Sie am ERV teilnehmen wollen, benötigen Sie einen ERV-Anschriftcode.
Je nachdem, zu welcher (Berufs)Gruppe Sie gehören, erfolgt die Vergabe unterschiedlich.

Es gibt folgende Gruppen:

R-Codes

Österreichische Rechtsanwälte

J-Codes

In Österreich niedergelassene europäische Rechtsanwälte (Europäisches Rechtsanwaltsgesetz)

P-Codes

Kanzleigesellschaften als Kapitalgesellschaften (GmbH)

S-Codes

Kanzleigesellschaften als Personengesellschaften / Soziäteten (OG, GesbR)

K-Codes

Ausländische Kanzleigesellschaften

Z-Codes

Firmen und Privatpersonen, Z34xxxx (Banken), Z44xxxx (Versicherungen), Behörden

N-Codes

Notare

T-Codes

Wirtschaftsprüfer

JB-Codes

Steuerberater

W-Codes

Sachverständige & Dolmetscher

X-Codes

Zwangsverwalter

M-Codes

Insolvenzverwalter

Q-Codes

Reorganisationsverwalter

A- bis E-Codes

Selten geben Gerichte an, dass z.B. ein A-Code im Gerichtsakt hinterlegt ist. Dies ist jedoch irrelevant.
Codes, welche mit A, B, C, D oder E beginnen, sind interne Codes der Justiz und für Justiz-externe Personen somit irrelevant.

Rechtsanwälte und Kanzleien erhalten den ERV-Anschriftcode von der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Sobald Sie einen solchen haben, können Sie uns diesen über das ADVOKAT Online Anmeldeformular mitteilen und wir registrieren diesen bei Ihrem ADVOKAT Online Konto.

Ihre registrierten Anschriftcodes sehen Sie unter "Elektronischer Rechtsverkehr / Aktivierung". Es kann vorkommen, dass hier mehr ERV-Anschriftcodes angezeigt werden, als bei Ihrem ADVOKAT Online Konto registriert worden sind. Dies geschieht, wenn es zu einem ERV-Anschriftcode zugehörige andere Codes gibt. Es gibt diese Fälle:

  • Anwält/innen zu Kanzleien
    Die Codes einzelner Anwält/innen (R- und J-Codes) sind dem Code der jeweiligen Kanzlei (P-, S- oder K-Code) zugewiesen.

  • Subcodes (z.B. R0xxxxx, P0xxxxx)
    Das sind Codes, die zur selben Person gehören und dienen zur klareren Abgrenzung von Geschäften, die aus besonderen Gründen separiert werden sollen.

    • Es gibt zwei Arten:

      • Bankverbindungscodes
        Diese werden oft zur Betreuung eines Großkunden verwendet, für welchen auch eigene Konten angelegt werden.

      • Kanzleiniederlassungscode (Filialcode)
        Wenn Rechtsanwält/innen eine dauernd besetzte Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland haben, wird dafür ein zusätzlicher Code verwendet.

    • Subcodes beginnen immer mit einer "0".

    • Subcodes können bei der Rechtsanwaltskammer beantragt werden.

📍 Für Firmen, Banken, Versicherungen, Behörden und Privatpersonen ist die Beantragung eines Z-Codes beim BRZ durch uns erforderlich.
Wenden Sie sich daher bitte direkt an unser ⛑️ Support Team.

Hauptcodes & Nebencodes

Eine Person (Firma, Privatperson, ...) kann mehrere Z-Codes haben.
Ein Z-Codes ist der Hauptcode und die anderen Z-Codes sind Nebencodes, welche zum Hauptcode gehören.

Jeder Z-Codes ist ein eigenständiger ERV-Teilnehmer.
Die Kommunikation über den ERV ist zwischen den einzelnen Codes vollständig getrennt.

Ein wichtiger Unterschied: An Nebencodes wird (von Seiten der Justiz) nicht initiativ zugestellt.
Initiative Zustellungen gehen immer nur an Hauptcodes.
Wenn jedoch eine Eingabe mit einem Nebencode gemacht wurde, so erfolgt die aufbauende Kommunikation (Zustellung von Erledigungen) auch an diesen Nebencode.

Haupt- und Nebencodes können Sie verwenden, um z.B. mit verschiedenen Abteilungen am ERV teilzunehmen, um die Abteilungen zueinander abzugrenzen (jede Abteilung mit eigenem Code; keine Einsicht in die ERV-Kommunikation der anderen Abteilungen).

Für diese Gruppe von ERV-Anschriftcodes ist uns die Vergabe nicht bekannt. Vermutlich erfolgt dies durch die jeweilige Standesvertretung / Innung.
Wenn Sie einen solchen haben, können Sie uns diesen im ERV-Anmeldeformular mitteilen und wir hinterlegen diesen bei ihrem ADVOKAT Online Konto.

Alle ERV-Teilnehmer sind in einem zentralen Teilnehmerverzeichnis beim Bundesrechenzentrum gespeichert. Dort sind beispielsweise folgende Daten gespeichert:

  • Notwendige Daten (z.B. ERV-Anschriftcode, Teilnahmestatus)

  • Personendaten (z.B. Name, Vorname)

  • Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail)

  • Weitere Daten (z.B. Geburtsdatum)

Diese Daten werden von jener Organisation geliefert und verwaltet, die dafür verantwortlich ist.

  • Bei Rechtsanwälten (R-, J-, P-, S-, K-Codes) ist das die zuständige Landes-Rechtsanwaltskammer bzw. der ÖRAK.

  • Bei Firmen, Banken Versicherungen und Privatpersonen (Z-Codes) ist das die beauftragte Übermittlungsstelle (z.B. ADVOKAT).

Sie können die Sichtbarkeitsstufe für Ihre ERV-Codes in ADVOKAT Online unter Elektronischer RechtsverkehrAktivierung verwalten.

Es gibt die folgenden Stufen:

Stufe

Sichtbare Daten

Stufe

Sichtbare Daten

Stufe 1

Notwendige Daten

Stufe 2

Notwendige Daten + Personendaten (Name, Titel, Adresse, Firmenbuchnummer)

Stufe 3

Notwendige Daten + Personendaten + Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Fax)

Sonderfall
"Stufe 0"

Stufe 0 entspricht der Stufe 1, jedoch mit der Besonderheit, dass diese nach Ablauf einer 60-Tage-Frist auf Stufe 2 umgestellt wird. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie Stufe 1 aktivieren.
Die 60-Tage-Frist beginnt mit Anlage des ERV-Teilnehmers zu laufen. Für bestehende ERV-Teilnehmer beginnt die Frist mit Einführung der Verwaltung von Sichtbarkeitsstufen zu laufen.

Die Daten aller ERV-Teilnehmer (je nach der jeweiligen Einstellung der Sichtbarkeitsstufe der einzelnen ERV-Teilnehmer) sind im ERV-Telefonbuch einsehbar.

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