1.10.1.7 Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verlässt Unternehmen

Diese Arbeitsschritte sind erforderlich, wenn ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin das Unternehmen verlässt.
Bei einem Benutzer (Typ "SekretärIn", "SachbearbeiterIn", "KonzipientIn"), also nicht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wechseln Sie zum Kapitel Benutzer verlässt Unternehmen.

Vorgehensweise

  1. Navigieren Sie in ADVOKAT zu "Programme" > "Tabellen warten" > "Benutzer und Gruppen". Öffnen Sie den betroffenen Benutzer.

    1. Deaktivieren Sie die Checkbox "Dieser Benutzer hat eine ADVOKAT Lizenz" und aktivieren Sie die Checkbox "Dieser Benutzer ist inaktiv".

    2. Wichtig: Wird ADVOKAT Filesecurity oder ADVOKAT mit Microsoft SharePoint genutzt, so ist der Inhalt des Feldes "Windows Benutzername" zu entfernen.

      • Bei Microsoft Sharepoint kann es bei Klick auf "OK" zwecks Speicherung der Änderungen zu einer Wartezeit von bis zu 10 Minuten kommen.

      • Grund dafür ist, dass die Änderung hinsichtlich Windows Benutzername auch in jeder Dokumentbibliothek von Microsoft SharePoint automatisch stattfindet.

      • In solchen Fällen empfehlen wir ADVOKAT am Arbeitsplatz ein zweites Mal zu starten und in der zweiten Instanz die Schritt 1 umzusetzen.

  2. Passen Sie bei Bedarf den Briefkopf, Brieffuß und Kanzleistempel an. Dies ist erforderlich falls der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin auf dem Briefpapier und/oder Kanzleistempel angeführt war.
    Eine detaillierte Anleitung dafür finden Sie im Kapitel Briefpapier und Kanzleistempel.

  3. Navigieren Sie in ADVOKAT zum Menüpunkt "Programme> "ERV". Im Fenster "Elektronischer Rechtsverkehr" klicken Sie auf den Menüpunkt "Senden/Empfangen" > "Einstellungen".

    • Klicken Sie auf die Schaltfläche "System prüfen", es erscheint ein Statusfenster, welches Sie wieder schließen.

    • Klicken Sie beim Feld "Rückverkehr abholen für folgende Codes" auf die Schaltfläche "...".

      • Ist im Fenster "ERV-RV-Codes" der relevante ERV-Code noch aufgelistet, dann deaktivieren Sie die zugehörige Checkbox.

      • Ist im Fenster "ERV-RV-Codes" der relevante ERV-Codes nicht mehr aufgelistet, dann wechseln Sie zu Schritt 4.

  4. Dadurch sind Senden und Empfangen des ERV für diese(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nicht mehr möglich.
    Die ausscheidende Person muss sich schnellstmöglich darum kümmern, dass der ERV-Code im zukünftigen Unternehmen in der ERV-Software aktiviert wird.

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