đ 21/05, Neuigkeiten im Mai 2021
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Allgemeines
Wir sind weiterhin daran, das neue ADVOKAT Online fĂŒr Sie startklar zu bekommen.
Derzeit arbeiten wir noch an letzten KompatibilitÀtsproblemen mit dem alten ADVOKAT Online.
Das Land Malaysia ist jetzt verfĂŒbar.
Folgende neuen Abfragen sind verfĂŒgbar:
Deutschland
Andere offizielle Dokumente Deutschland
Andere offizielle Dokumente, bei denen es sich nicht um JahresabschlĂŒsse, FirmenbuchauszĂŒge, GesellschaftsvertrĂ€ge oder Statuten handelt.
Dabei handelt es sich um Einmeldungen, welche zusÀtzlich im Handelsregister eingetragen werden.
Niederlande
Jahresabschluss Niederlande
Aktuellster vom Unternehmen veröffentlichter JahresabschlussGesellschaftsvertrag Niederlande
Veröffentlichte GrĂŒndungsurkunde, in ihrer letzten Fassung
Irland
Liste der Gesellschafter Irland
Amtlicher Nachweis - wem gehört das Unternehmen?
Russland
Handelsregisterauszug Russland
Liefert den amtlichen Nachweis zu einem Unternehmen
Malaysia
Handelsregistercheck Malaysia
Verifiziert die Eintragung des UnternehmensHandelsregisterauszug Malaysia
Liefert den amtlichen Nachweis zu einem Unternehmen
USA
Handelsregistercheck USA
Verifiziert die Eintragung des Unternehmens Jahresabschluss USA
Aktuellster vom Unternehmen veröffentlichter JahresabschlussGesellschaftsvertrag USA
Veröffentlichte GrĂŒndungsurkunde in ihrer letzten Fassung
Einige kleinere Verbesserungen und Fehlerbehebungen, darunter folgende:
In ADVOKAT Online wurde seit lÀngerem immer eine horizontale Scrollbar angezeigt, obwohl keine benötigt wurde.
Logbuch-EinrÀge werden nicht mehr in einem neuen Tab sondern im aktiven Tab geöffnet.
FĂŒr den Partnerdienst "sproof sign" wurde eine eigene Berechtigung eingefĂŒhrt.
Verbesserung der Zugriffssicherheit auf unsere Software-Schnittstellen
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Am wurde eine neue Version der ERV-Anwendung "Verfahrensautomation Justiz" in Betrieb genommen. Wesentliche Änderung ist ein neues Mandatsverfahren gemäß § 549 ZPO ("Hass im Netz").
Am  wurde eine neue Version der ERV-Anwendung "Grundbuch" in Betrieb genommen. Es gibt folgende Ănderungen:
Pfandrecht, VerĂ€uĂerungsverbot Wohnbauförderung
Im Objekt gibt es zwei neue EintrÀge, die statt "Wien" ausgewÀhlt werden sollen:Wien (1) § 41 Abs. 4
Wien (2) § 6 Abs. 4
Keine Vorlage von ZMR- / FB-AuszĂŒgen mehr
AuszĂŒge aus dem ZMR bzw. FirmenbuchauszĂŒge mĂŒssen nicht mehr als Urkunden vorgelegt werden, es gibt nun eigene Archivtypen.Begehren Löschung
Hier gibt es aktuell "allgemeine" (fĂŒr alle BlĂ€tter gĂŒltige) Begehren "Einverleibung Löschung" und "Einfache Löschung" und ein spezialisiertes fĂŒr das C-Blatt.
Es wird nun sichergestellt, dass bei einer C-Blatt-Löschung das spezialisierte Begehren verwendet wird.
In der Praxis ist das bereits so, weil von Rechtspflegern nur das spezialisierte Begehren akzeptiert wird.Aufforderungsverfahren strukturiert abwickeln
ZukĂŒnftig können auch Aufforderungsverfahren strukturiert per ERV (Antragstyp 'AFVSU', Begehren Sonstiges - Aufforderungsverfahren) abgewickelt werden. Der genaue Einsatztermin wird noch bekannt gegeben. Dieser neue Antragstyp kann nicht im Verbund mit einer Antragsgruppe eingebracht werden.
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